Allgemeine Geschäftsbedingungen


§1 Allgemeines

Alle Angebote, Leistungen und Lieferungen von der Firma screenshot, Inhaber Mario Loose (Einzelunternehmer), im Folgenden als screenshot bezeichnet, erfolgen ausschließlich innerhalb dieser Geschäftsbedingungen von screenshot. Die Bedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Anerkennung der Geschäftsbedingungen gilt frühestens mit Beauftragung und spätestens mit Inanspruchnahme der Leistungen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Erwerbsbedingungen werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und in schriftlicher Form vereinbart sind. Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich seitens screenshot bestätigt worden sind.

§2 Angebot

Abs. 1 Grundsatz
Die Leistungsangebote sind freibleibend und unverbindlich. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung seitens screenshot sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

Abs. 2 Digitalisierung / Filmbearbeitung (analog und digital)
Mit der Einsendung oder Anlieferung von Filmmaterial und Bild- und Ton-Datenträgern/Medien zusammen mit der unterschriebenen Auftragsbestätigung bzw. Auftragsformular kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande. Ist der Auftraggeber nicht selbst der Urheber des zum Transfer beauftragten Materials, so erklärt er mit seiner rechtsverbindlichen Unterschrift, alle gesetzlich relevanten Ansprüche Dritter an diesem Filmmaterial vor Auftragserteilung in erforderlichem Umfang geklärt zu haben, vgl. auch §4 Abs. 3.

Abs. 3 Abspielbarkeit
screenshot behält sich vor, alle eingehenden Filme/Datenträger/Medien hinsichtlich deren qualitativen Zustandes zu überprüfen und im Falle von schwerwiegenden Mängeln von der Bearbeitung auszuschließen. In solchen Fällen wird der Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis gesetzt.

§3 Preisstellung

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, ist screenshot an die in verbindlichen Angeboten enthaltenen Preise für 14 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in Auftragsbestätigung bzw. Angebot von screenshot genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind und auf vom Klienten gewünschten Änderungen, Verbesserungen etc. beruhen, werden gesondert berechnet. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit irgendwelchen Gegenforderungen des Klienten ist ausgeschlossen, außer die Ansprüche des Klienten sind rechtskräftig festgestellt. Angebote erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart ist, ausschließlich in Euro.

§4 Haftung / Schäden

Abs. 1 Allgemeines
screenshot haftet nicht für Schäden, die durch Leistungen aus dem Angebot von screenshot entstanden sind, außer bei Nachweis von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für Vermögensschäden haften wir nur bei Vorsatz. Für Schadenser-
satzansprüche aus positiver Vertragsverletzung gemäß §311 BGB, unerlaubten Handlungen, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss haftet screenshot nur, wenn ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Abs. 2 Angeliefertes Filmmaterial und Datenträger
screenshot behandelt alle angelieferten Filme und Datenträger mit größter Sorgfalt und Vertraulichkeit, übernimmt jedoch keine Haftung für etwaige Schäden. Dies bezieht sich insbesondere auch auf Schäden während des Versandes.
In jedem Falle muss das angelieferte Filmmaterial unbedingt mit einem vollständig ausgefüllten Begleitschreiben (screenshot Auftragsformular bzw. Angebot) versehen sein.
Screenshot haftet nicht für den Verlust von bereits vorhandenen Daten auf Datenträgern des Auftraggebers. Es wird empfohlen, nur leere Datenträger zur Speicherung der Projektdaten bei screenshot anzuliefern.

Abs. 3 Urheberrechte und Nutzungsrechte
Mit seiner Unterschrift auf dem screenshot Auftragsformular bzw. Angebot bestätigt der Auftraggeber, dass er an dem angelieferten Bild- und Tonmaterial alle notwendigen Urheberrechte bzw. Nutzungsrechte besitzt oder vom Urheber in erforderlichem Umfang vor Auftragserteilung eingeholt hat. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung und Haftung für den Inhalt des angelieferten Materials und stellt screenshot von allen wettbewerbs-, urheber-, nutzungs- und markenrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter frei.

… Abs. 4 Kompatibilität von Medien und Abspielgeräten
Bei Auftragserteilung kann zwischen verschiedenen Aufzeichnungsmedien für Digitalisate gewählt werden. Die Prüfung der Kompatibilität dieser Medien zum Abspielgerät des Auftraggebers geht in jedem Fall zu dessen Lasten und auf dessen uneingeschränktes Risiko. Screenshot berät gern zu geeigneten Speicher- und Backuplösungen.

… Abs. 5 Nicht abgeholte FIlme / Medien
Sofern für die Auftragsbearbeitung vom Kunden angelieferte Filme und Medien nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Fertigstellung wieder abgeholt werden, erfolgen durch screenshot zwei Nachfragen bzw. Aufforderungen zur Abholung per email. Wenn darauf nicht reagiert wird, werden diese Filme kostenlos entsorgt. Spätere Schadensersatzan-sprüche wegen solcher nicht abgeholten Film/Medien sind ausgeschlossen.

§5 Eigentumsvorbehalt

screenshot behält sich das Eigentum an den geleisteten Arbeiten bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Auftraggeber entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes vor. Bei lautender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Forderung.

§6 Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung in bar bei Selbstabholung oder per Vorkasse (Banküberweisung) zahlbar, soweit nicht weiteres vereinbart ist.
Sind bereits Zinsen und weitere Kosten zur Beitreibung entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto von screenshot gutgeschrieben ist. screenshot ist zum sofortigen Rücktritt vom Auftrag berechtigt, wenn Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält screenshot weiter an dem Vertrag fest, ist screenshot berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. screenshot steht das Recht zu, den in Verzug befindlichen Auftraggeber von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist screenshot berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, bankübliche Zinsen, mindestens 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, zu berechnen. Der Auftraggeber trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.
Falls die Bearbeitungsdauer von Aufträgen den Zeitraum von 3 Kalenderwochen ab Auftragserteilung überschreitet, ist screenshot berechtigt, eine Zwischenrechnung über die bis dahin geleisteten Arbeiten zu stellen.

§7 Lieferbarkeit

Für angegebene Ausführungs- und Lieferfristen übernimmt screenshot keine Garantie oder Haftung. Reklamationen sind sofort, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen.
Die Lieferung aller Leistungen von screenshot erfolgt nach vollständiger Abwicklung und Fertigstellung des Auftrages.
Für Aufträge zur Digitalisierung von Medien sind vom Auftraggeber die aktuellen Lieferzeiten zu erfragen. screenshot ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Weitere Ansprüche des Auftraggebers wegen Verzuges sind ausgeschlossen.

§8 Datenschutz und Speicherung von Projektdaten

Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt ein, dass seine persönlichen Daten im Rahmen der Auftragsbearbeitung bei screenshot auf Datenträgern gespeichert werden. Der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten stimmt er ausdrücklich zu. Alle Daten werden bei screenshot streng vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht, es sei denn die Auftragsabwicklung macht dies erforderlich. Unsere Datenschutzerklärung kann auf der Internetseite: https://www.screenshot-berlin.de/kontakt/datenschutz/ eingesehen werden und ist Bestandteil unserer AGB.
Nach Fertigstellung von Aufträgen behält screenshot ein Backup der Projektdaten des Auftraggebers für mindestens 14 Tage, sofern auf dem Auftragsformular nicht etwas anderes vereinbart wurde. Dies dient in erster Linie dazu, dem Kunden die Möglichkeit zu geben auf dem eigenen Computer ein Backup der gelieferten Daten anzufertigen und im Falle von dabei auftretenden Problemen eine Ersatzlieferung vornehmen zu können. Sofern nicht anders vereinbart werden die Projektdaten nach 8 Wochen bei uns gelöscht.
Nur auf ausdrücklichen Wunsch werden diese Daten auch sofort gelöscht, screenshot weist aber darauf hin, dass der Auftraggeber dann das alleinige Risiko bei einem etwaigen Datenverlust trägt. Das Erstellen einer geeigneten Sicherungskopie / Backup der gelieferten Daten durch den Auftraggeber nach Lieferung ist in jedem Falle dringend zu empfehlen!

§9 Unwirksame Klauseln

Sollten einzelne Bedingungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen hiervon unberührt. Unwirksame Vertragsbestandteile werden durch solche ersetzt, die den Sinn der unwirksamen Bestandteile wiedergeben und nach geltendem Recht zulässig sind.

§10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen screenshot und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG) werden ausgeschlossen. Berlin wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart.